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Streusplitt - Steine gegen gefrorene Straßen



Um Unfällen auf Straßen oder Bürgersteigen entgegen zu wirken, besteht im Winter bzw. bei vereisten Gehwegen und Fahrbahnen Streupflicht. Dem Bürger und der Kommune stehen dabei Salz, Sand, Sägespäne oder Splitt zur Auswahl.



Inhaltsverzeichnis


Unterscheidung von Streumitteln

Bei den auf Glatteisflächen aufgebrachten Materialien, die die Befahr- und Begehbarkeit sicherstellen sollen, wird zwischen auftauenden und abstumpfenden Wirkstoffen unterschieden.

Während bei auftauenden Streumitteln die Entfernung von Eis im Vordergrund steht, bewirkt abstumpfendes Streugut einen Rutschwiderstand, schmilzt das Eis aber nicht ab. Als enteisendes Streumittel kommt vorrangig Salz zum Einsatz, das den Gefrierpunkt von Wasser herabsetzt und folglich das Eis zum Schmelzen bringt. Die durch den öffentlichen Winterdienst oder Privatpersonen verwendeten Streugüter machen Straßen und Wege trotz Glätte wieder begehbar.


Steine und Splitt

Unter dem Begriff Splitt werden künstlich zerkleinerte Gesteine zusammengefasst, deren Korngröße zwischen zwei und 32 mm beträgt. Damit unterscheidet sich der sogenannte gebrochene Mineralstoff vom feinkörnigeren Sand und grobkörnigeren Schotter. Um verschiedene Gesteine als Splitt einzusetzen, müssen bestimmte Voraussetzungen erfüllt sein. Neben dem Widerstand gegen Wechselwirkungen von Frost und Tau, die zur Verwitterung des Splitts führen könnten, sind es vor allem die Schlagfestigkeit und geringe Polierwirkung von Autos, die wichtig sind. Nur harte, kompakte Gesteine garantieren lange Verwendbar- und Einsatzfähigkeit.

Bevor Splitt auf Straßen und Bürgersteige gestreut werden kann, müssen diese von groben Schneemassen befreit sein, da das Material keine auftauende Wirkung besitzt. Mitunter werden Mischungen aus Streusalz und Splitt verwendet, die zu schnellerer Enteisung und Begehbarkeit führen. Eine Besonderheit von Streusplitt ist die Kornform. In der Herstellung von Streusplitt wird auf eine kantige Form gezielt. Splitt ist damit in der Lage, sich bei Druckbelastungen durch Fußgänger oder Fahrzeuge in das Eis „einzuarbeiten“ und liegen zu bleiben. Kantengerundeter Splitt würde weggerollt werden.


Eigenschaften von Splitt

Ein weiterer Vorteil von Splitt ist die Korngröße. Splitt ist groß genug, um bei anhaltendem Schneefall nicht sofort überdeckt zu werden wie feinkörniger Sand und klein genug, um nicht bei Betreten oder Befahren verdrängt zu werden wie Schotter. Zudem ist Streusplitt nicht in Wasser löslich, geht deshalb nicht wie Salz in Lösungen und führt nicht zu Schäden an Pflanzen oder Salzrändern an Schuhen. Weiterhin kann Streusplitt bei allen Temperaturen verteilt werden, während Salz nur bis – 8°C aufbringbar ist. Nicht zuletzt ist Streusplitt im Winterdienst beliebt, da dieses eine höhere Verfügbarkeit bei Straßenreinigungen, Splittwerken oder Baumärkten gewährleistet.

Trotz dessen stehen dem Nachteile entgegen. Zunächst verlangt der Einsatz von Streusplitt größere Mengen an Material als Salz, um flächendeckend wirksam zu sein. Wird Streusplitt vor der Schneeschmelze im Frühjahr nicht rechtzeitig entfernt, besteht die Gefahr, dass Splitt mit dem Schmelzwasser in Gullys oder in die Kanalisation gespült wird. In der Folge kann es zu Verstopfungen kommen. Im Straßenverkehr eingesetzter Streusplitt kann durch Autos aufgewirbelt werden und Lackschäden verursachen. Außerdem zeigt sich nach dem Einsatz von Streusplitt, dass Fahrbahnmarkierungen durch die schmirgelnde Wirkung abgenutzt werden und Autoreifen ebenfalls verschleißen. Überdies erhöht sich nach Winterende und mit dem Einsammeln von Streusplitt die Feinstaubbelastung, bedingt durch zermahlenen Splitt.


Steine und Minerale im Splitt

Die Zusammensetzung von Streusplitt ist variabel. Als geeignet haben sich Marmor, Kalkstein, Quarzit, Dolomit, Grauwacke, Diabas, Trachyt, Gneis, Basalt und Diorit erwiesen.

Bevor jene Gesteine zum Einsatz kommen, werden Rohsteine entsprechend zerkleinert, bspw. in Gesteinsmühlen oder durch andere Zerkleinerungsmaschinen.


Siehe auch:


Quellen:

Letzte Aktualisierung: 20. März 2024



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